Das EEG
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurztitel Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen.
Im Juli 2016 stand nun dieses EEG vor einer erneuten Reform - mit einschneidenden Auswirkungen auf die gesamte Branche der Erneuerbaren Energien und den damit zusammenhängenden knapp 400.000 Arbeitsplätzen in Deutschland!
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Energiewende, zum EEG sowie zum EEG 2017 - und der Strompreislüge!
Energiewende - simpel erklärt
Vorab erklärt dieses Video kurz und bündig, durch welche Faktoren das EEG entstanden ist.
Das EEG
Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35% erhöht werden, auf 50% bis 2030, auf 65% bis 2040 und auf 80% bis 2050 steigen (§ 1 Abs. 2 EEG). Nach der Einführung des EEG im Jahr 2000 ist das Gesetz 2004, 2009, 2012, 2014 und 2016 durch Neufassungen angepasst worden. Die in 2016 beschlossenen Novellierungen, traten überwiegend 2017 in Kraft, so dass die aktuelle Gesetzesfassung kurz als „EEG 2017“ bezeichnet wird.
Eine ausführliche Dokumentation zur EEG-Umlage 2017 können Sie sich hier herunterladen.
Die EEG-Umlage und die Strompreislüge
Die Wahrheit über die EEG-Umlage
Teurer Kohle- und Atomstrom - die Strompreislüge
Was sind die wahren Kosten für Energie in Deutschland?
Quelle: spiegel.de
Ein im Oktober 2014 veröffentlichter Artikel auf spiegel.de zeigt uns sehr deutlich, wie teuer unsere Energie aus den verschiedenen Erzeugungsquellen wirklich ist. Hätten Sie's gewusst?
Die Energieerzeugung in Deutschland ist so schädlich für Klima, Gesundheit und Bodennutzung wie in keinem anderen EU-Staat. Die Negativfolgen werden für das Jahr 2012 auf etwa 42 Milliarden Euro geschätzt, das geht aus einer Studie im Auftrag der EU-Kommission hervor, das der Deutschen Presseagentur DPA vorliegt. Damit liegt der Wert für Deutschland sehr viel höher als für Großbritannien (etwa 27 Milliarden Euro) oder Polen (18 Milliarden Euro). Der Hauptgrund für den Negativspitzenplatz: Der hohe Anteil der klimaschädlichen Kohlekraft im deutschen Energiemix (knapp 45 Prozent).
Die Kohlekraft zieht der Studie zufolge mit großem Abstand die höchsten Folgekosten nach sich - pro Megawattstunde müssten bis zu 140 Euro auf die Produktionskosten und Subventionen draufgerechnet werden, um die tatsächlichen Gesamtkosten der Energie zu ermitteln. Im Bereich Gas liegt der Maximal-Schätzwert an Extrakosten nur bei etwa 60 Euro pro Megawattstunde, die Werte zur Biomasse (25 Euro) und Atomkraft (20 Euro) liegen niedriger. Windkraft tendiert gegen Null.
Folgekosten müssen mit rein
Als Folgekosten gelten beispielsweise erwartbare Schäden durch den Klimawandel, Flächenschwund durch Kraftwerksanlagen und Belastungen für das Gesundheitssystem - zur Behandlung von Asthma oder Krebs. Aber auch der höhere Aufwand für die zukünftig schwierigere Energieförderung wird einbezogen, etwa wenn sich Vorkommen erschöpfen und in schwer zugänglichen Regionen oder Tiefen gefördert werden muss.
Bei den Gesamtkosten - also für Produktion und die Folgen sowie inklusive Subventionen - streiten sich Kohle- und Solarkraft um den Titel des teuersten Energieträgers. Photovoltaik ist massiv subventioniert, die Hälfte ihrer Gesamtkosten von etwa 220 Euro pro Megawattstunde entfällt auf staatliche Hilfen. Bei den Gesamtkosten für Kohlestrom halten sich die Autoren eher vage - sie schätzen die Kosten auf cirka 160 bis 230 Euro pro Megawattstunde ein. Nuklearstrom (135 Euro pro Megawattstunde) und Onshore-Windkraft (110 Euro pro Megawattstunde) sind deutlich billiger zu haben.
Der Auftrag für die Studie kam aus dem Ressort von EU-Energiekommissar Günther Oettinger. Die Veröffentlichung wird seit Längerem erwartet. Wie aus EU-Kreisen verlautete, war sich die EU-Kommission intern jedoch uneins über die Bewertung der Ergebnisse - Schätzungen zu den Folgekosten und zu Subventionen für die ganze EU gelten als schwierig. Dem Vernehmen nach will Oettinger das Papier noch unbedingt bis zu seinem Wechsel ins Digitalressort der Behörde - wahrscheinlich am 1. November - vorstellen. Der Deutsche pocht generell auf mehr Transparenz im Energiebereich.
Das EEG 2014, Bewertung und Ausblick eines Autors des EEG Entwurfs 2000
Die EEG-Novelle 2014 hat die entscheidenden Grundpfeiler, die das ursprüngliche EEG aus dem Jahr 2000 so erfolgreich gemacht haben, abgerissen. Jetzt gilt es für die Gesellschaft und Unternehmen, sich neu aufzustellen und den von der Politik geschaffenen harten Bandagen mit intelligenten und innovativen Antworten zu begegnen. Die damalige Oppositionsführerin Angela Merkel hatte bereits 2004 in internen Bundestagsverhandlungen die Forderung aufgestellt, das EEG drei Jahre später abzuschaffen. Dank der Unterstützung von EU-Kommissar Günther Oettinger und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat sie ihr Ziel mit der jetzigen Novelle erreicht. Ab 2017 soll die feste Einspeisevergütung beendet und durch Ausschreibungen ersetzt werden. Damit wird das EEG seines Kernelementes beraubt, welches es als erfolgreichstes Klimaschutzgesetz der Welt etablierte. Dabei zeigen alle seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen u.a. von der EU-Kommission auf, dass Erneuerbare Energien unter einem Ausschreibungsregime weniger schnell wachsen, die Ausbaukosten steigen und vor allem Bürgeraktivitäten nicht mehr ausreichend möglich sind. Feste Einspeisevergütungen sind das erfolgreichste Instrument für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und Garant des Ausbaus in Bürgerhand – und genau deshalb sollen sie offensichtlich abgeschafft werden. Lesen Sie den ganzen Bericht von Hans-Josef Fell.