Mehr Versorgungssicherheit: Gasspeichergesetz im Bundestag verabschiedet

28.03.2022 | quelle: www.iwf.de

Berlin - Derzeit laufen auf bundespolitischer Ebene die Maßnahmen für eine schnelle Verringerung der Abhängigkeit von russischen Energieimporten bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungssicherheit auf Hochtouren. Der Bundestag hat vor diesen Hintergrund jetzt das Gasspeichergesetz verabschiedet.



Der Bundestag hat am Freitag (25.03.2022) nach 2. und 3. Lesung dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeichergesetz) zugestimmt. Damit sollen alle Betreiber in Deutschland verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Vor allem mit Blick auf den kommenden Winter soll die Energie-Versorgung damit auch weiterhin gewährleistet und heftige Preisausschläge eingedämmt werden.

Wichtiger Beitrag für Versorgungssicherheit
Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten für Erdgas. Die Kapazitäten reichen aus, um Deutschland für einen längeren Zeitraum zu versorgen. Das setzt allerdings voraus, dass die Speicher zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt sind. Um einen Versorgungsengpass und Preisturbulenzen zu vermeiden, soll nach dem vom Bundestag am Freitag der letzten Woche verabschiedeten Gasspeichergesetz künftig in einem mehrstufigen Verfahren zunächst die Speicherbefüllung marktbasiert erfolgen und, wenn erforderlich, durch Ausschreibung von Gas-Optionen angereizt werden. Wenn Mindestfüllstände absehbar nicht erreicht werden, sollen künftig zusätzliche Instrumente greifen, damit definierte Mindestfüllmengen zu verschiedenen Terminen erreicht werden.

Konkret soll der sogenannte Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe GmbH, das ist eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland, verpflichtet werden, die Gasspeicher schrittweise zu füllen. Zum 1. Oktober zu 80 Prozent, zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent. Das Gesetz soll am 8. April im Bundesrat beschlossen werden, damit es spätestens zum 1. Mai 2022 in Kraft treten kann. Dies sei nötig, damit das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher zur Verfügung stehe.

„Wir haben bereits seit Ende des vergangenen Jahres daran gearbeitet, die Gasspeicher aufzufüllen, um die Versorgungssicherheit zu sichern und die Speicherstände zu stabilisieren. Für den nächsten Winter müssen wir aber auch regulatorisch mehr tun. Das Gasspeichergesetz ist hierfür ein wichtiges Instrument“, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Gleichzeitig werde mit ganzer Kraft und hohem Tempo daran gearbeitet, die Energieabhängigkeit von Russland zu reduzieren, so Habeck weiter.

BDEW: Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene müssen Hand in Hand gehen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat das vom Bundestag verabschiedete Gasspeichergesetz begrüßt. Es könne insbesondere dank dem enthaltenen Ausschreibungsmechanismus dazu beitragen, mit besser gefüllten Gasspeichern in den nächsten Winter zu gehen, so der BDEW.

„Wesentlich ist aus unserer Sicht, dass die Reihenfolge der Maßnahmen zur Speicherbefüllung mit Vorrangigkeit der marktnäheren Ausschreibungsverfahren in der Umsetzung auch konsequent verfolgt wird. Zu begrüßen ist, dass der Bundestag wie vom BDEW gefordert noch kurzfristig eine Evaluierung aufgenommen hat“, so die Vorsitzende der BDEW Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae.

Angesichts des sehr straffen Gesetzgebungsverfahrens und der zum Teil neu angelegten Mechanismen zur Speicherbefüllung sei es notwendig zu überwachen, ob diese tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten. Sinnvoll sei daher auch die Befristung des Gesetzes bis 1. April 2025.

Wichtig ist aus BDEW-Sicht, dass die Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene Hand in Hand gehen. Auch auf europäischer Ebene wird zurzeit die Einführung von Gasspeichermindestfüllständen diskutiert. Die EU-Kommission hat hierzu in der letzten Woche Vorschläge vorgelegt.

„Die Ausgangssituationen in den einzelnen Mitgliedsstaaten, beispielsweise hinsichtlich der vorhandenen Speicherkapazitäten und bereits bestehender Regelungen zur Speicherbewirtschaftung sind sehr unterschiedlich. Daher sollte die EU nur Ziele für die Speicherbefüllung ausgeben, den Weg dorthin aber den Mitgliedsstaaten überlassen“, fordert Andreae konkrete Instrumente und Befüllungspfade den nationalen Regierungen zu überlassen.

 

 

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